Warum müssen Abmahnungen bezahlt werden?
Die Abmahnung verursacht beim Abmahnenden Kosten, nämlich den Aufwand den er bei der rechtlichen Prüfung und der Erstellung der Abmahnung hat. Beauftragt der Abmahnende einen Anwalt mit der Prüfung des Rechtsverstoßes und der Formulierung der Abmahnung, muss er den Rechtsanwalt bezahlen. Bei einer berechtigten Abmahnung kann er diese Kosten natürlich vom Abgemahnten zurück verlangen. Nach der früheren Rechtslage ergab sich die Kostenerstattungspflicht auch im Bereich Wettbewerbsrecht aus der Rechtsfigur der „Geschäftsführung ohne Auftrag“, wobei dies unter Juristen nicht ganz unumstritten ist. Zwar verfolgt der Abmahnende auch eigene Interessen, wenn er verhindern will, bei einem sofortigen Anerkenntnis die Gerichtskosten tragen zu müssen. Der Abmahnende wird jedoch auch im Interesse des Abgemahnten tätig, da diesem ein Prozess überhaupt erspart wird. Im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) findet sich nunmehr eine eigene Anspruchsgrundlage nach der die Kosten berechnet werden können. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nunmehr eine besondere, nämlich kurze Verjährungsfrist gilt!
Was die Höhe der Kosten eines Rechtsanwalts betrifft, ist dabei genau zu prüfen, ob die Kosten korrekt berechnet wurden. Ausschlaggebend ist hier insbesondere der Gegenstandswert. Dabei handelt es sich um den objektiven Wert, den der Rechtsverstoß für den Abmahnenden hat. Den Wert eines Rechtsverstoßes zu ermitteln ist jedoch nicht immer einfach. Selbst bei einer berechtigten Abmahnung besteht hier oft Verhandlungsspielraum, bzw. eine Streitgrundlage. Unter Umständen ist der Gegenstandswert sogar absichtlich hoch angesetzt, um einen gewissen Kostendruck auf den Abgemahnten auszuüben. Ob der angesetzte Wert gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
*Hinweis* Dies ist keine Rechtsberatung!